RED II / Nachhaltigkeitsverordnung: Neue Pflichten für Biogasanlagenbetreiber
Durch die Novellierung der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (2018/2001/EG – RED II) müssen gasförmige und feste Biomasse ab dem 01.07.2021 ähnliche Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, wie sie seit 2009 für Biokraftstoffe gelten. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zur Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem System SURE für Sie zusammengefasst. Für wen gilt die Pflicht zur Nachhaltigkeitszertifizierung nach RED II? Die Umsetzung der RED II für gasförmige und feste Biomasse in deutsches Recht erfolgt mit der Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV), die bisher erst als Re- ferentenentwurf (Entwurf BioSt-NachV) vorliegt. Damit fallen nun auch Anlagen,…