RED II / Nachhaltigkeitsverordnung: Neue Pflichten für Biogasanlagenbetreiber

Durch die Novellierung der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (2018/2001/EG – RED II) müssen gasförmige und feste Biomasse ab dem 01.07.2021 ähnliche Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, wie sie seit 2009 für Biokraftstoffe gelten. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zur Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem System SURE für Sie zusammengefasst.

Für wen gilt die Pflicht zur Nachhaltigkeitszertifizierung nach RED II?

Die Umsetzung der RED II für gasförmige und feste Biomasse in deutsches Recht erfolgt mit der Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV), die bisher erst als Re- ferentenentwurf (Entwurf BioSt-NachV) vorliegt. Damit fallen nun auch Anlagen, die Strom oder Wärme/Kälte aus Biomasse erzeugen ab einer Feuerungswärmeleistung von 2 MW (bei gasförmiger Biomasse) bzw. 20 MW (bei fester Biomasse) unter die Nachweispflicht. Die Nachweispflicht gilt für die gesamte Lieferkette inkl. Substratlieferanten. Auch zuliefernde Biogasaufbereitungsanlagen müssen dementsprechend über eine Zertifizierung, z.B. nach SURE, verfügen.

Warum ValueCert?

Sie fragen sich sicherlich, weshalb Ihr Umweltgutachter nun unter neuem Namen auftritt. Die Ant- wort ist einfach: wir bündeln damit unser Know-how und unsere umfangreichen Erfahrungen – die sich auf mehr als 4.000 Begutachtungen stützen – in den Bereichen Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit und Emissionshandel zum Nutzen unserer Kunden. Dazu haben sich die Umweltgutachter Michael Hub, Georg Dierschke, Andreas Rettenberger, Dr. Georg Sulzer und Karl-Heinz Töpp in der Partnerschaftsgesellschaft ValueCert Hub & Partner mbB Umweltgutachter, Sachverständige und Auditoren zusammengeschlossen. Aktuell befinden wir uns im Akkreditierungs- und Anerkennungsverfahren als Zertifizierungsstelle bei SURE sowie bei der BLE. Sobald die rechtlichen Grundlagen gegeben sind (Verabschiedung der BioSt-NachV) erwarten wir unsere Zulassung.

Da wir für Sie schon als EEG-Umweltgutachter tätig sind und damit viele Grunddaten haben, bietet sich eine kostengünstige mit dem EEG-Gutachten kombinierte Nachhaltigkeits-Zertifizierung an. Die bestehenden EEG-Verträge laufen natürlich unverändert weiter.

Was ist das SURE-System?

Die Einhaltung der RED-II-Anforderungen müssen die Betreiber mit einer sog. Nachhaltigkeitszerti- fizierung nachweisen. Das SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme – SURE ist ein freiwilliges Zertifizierungssystem für die Nachhaltigkeitskriterien bei der Erzeugung von Strom und Wärme/Kälte aus Biomasse. Obgleich noch kein Zertifizierungssystem zu RED II in Deutschland anerkannt ist, gehen wir davon aus, dass das System SURE diese Anerkennung erhalten wird.

Wie läuft eine SURE-Zertifizierung über ValueCert ab?

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit ValueCert entscheiden, wird die Zertifizierung in folgenden Schritten erfolgen:

  1. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Nachweise – Nachhaltigkeit/Treibhausgasbilanz – Sie benötigen, wie groß die Stichprobe bei den Substratlieferanten sein muss, etc.
  2. Wir erstellen ein unverbindliches Angebot für Sie.
  3. Nach Auftragserteilung erhalten Sie vorab eine Liste der Dokumente, die Sie benötigen.
  4. Nach Terminabstimmung mit Ihnen findet ein Audit vor Ort statt, bei dem die Konformität mit den Anforderungen des SURE Systems beurteilt wird.
  5. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der RED II nachgewiesen wird.

Wie Sie es von uns gewohnt sind, können Sie sich mit Ihren Fragen zum rechtlichen Hintergrund und dem Zertifizierungsverfahren jederzeit an uns wenden.

Was ist zu tun?

Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie von der Neufassung der BioSt-NachV betroffen sind. Das ist der Fall, wenn:

  1. Sie eine Biogasanlage oder ein Biomethan-BHKW mit einer elektrischen Leistung ab ca. 700 kW betreiben, denn dann kann die Feuerungswärmeleistung (die Sie Ihren BHKW-Herstellerunterlagen entnehmen können) über 2 MW liegen; aktuell gehen wir davon aus, dass die Anlagendefinition des EEG gilt (gesichert ist dies jedoch noch nicht!), was bedeuten würde, dass eine Satellitenanlage als separate Anlage zu betrachten wäre;
  2. Sie einen Kessel mit Biogas oder Biomethan betreiben und dessen Feuerungswärmeleistung 2 MW oder mehr beträgt;
  3. Sie eine Biogasaufbereitungsanlage betreiben und das eingespeiste Biomethan in BHKWs oder Kesseln mit einer Feuerungswärmeleistung ab 2 MW verfeuert wird;
  4. Sie feste Biomasse (Hackschnitzel, Pellets, Rinde, etc.) verfeuern und die Feuerungswärmeleistung 20 MW oder mehr beträgt.

Trifft auf Sie eine der vier obigen Konstellationen zu, sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Wir stimmen dann die weiteren Schritte mit Ihnen ab, wie z.B.

  • welche Erklärungen Sie von Ihren Substratlieferanten benötigen,
  • wo Sie sich registrieren müssen,
  • welche Dokumente und Nachweise Sie und Ihre Substratlieferanten für eine erfolgreiche Zertifizierung benötigen,
  • welche Datenbanken bei SURE und BLE durch wen zu pflegen sind und
  • wie die Nachhaltigkeitsnachweise an den Netzbetreiber übertragen werden.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die benötigten Nachweise.

Sollten Sie auch im Biokraftstoffbereich tätig sein, so wenden Sie sich gerne ebenfalls an uns.

Überstürzen Sie nichts, denn die Fristen für Nachhaltigkeitsnachweise in Deutschland werden erst mit Inkrafttreten der BioSt-NachV und der Anerkennung von Zertifizierungssystemen durch die EU und die BLE verbindlich. Die Verbände arbeiten auf eine verlängerte Übergangsfrist hin (Stellungnahmen der Verbände zur BioSt-NachV). Wenn Sie sich zur Nachhaltigkeitszertifizierung mit ValueCert in Verbindung setzen, halten wir Sie gerne zeitnah – auch zu den maßgeblichen Fristen – auf dem Laufenden.

Was bringt die Zukunft?

Getreu dem Motto „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!“, bereitet die EU im Rahmen des sog.

„Green Deal“ bereits eine RED III vor. Im Entwurf der EU-Kommission ist aktuell vorgesehen, dass die Grenze für die Nachhaltigkeitszertifizierung für gasförmige Biomasse auf 1 MW und für feste Biomasse auf 5 MW Feuerungswärmeleistung abgesenkt wird. Dann müssten deutlich mehr Anlagen einen Nachhaltigkeitsnachweis erbringen. Ob es so kommt, bleibt abzuwarten.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beantworten gerne Ihre Fragen und erstellen ein individuelles Angebot für Sie.

Kennen Sie weitere Anlagenbetreiber, die vor den gleichen Herausforderungen stehen, reichen Sie unser Informationsschreiben gerne weiter.

Michael Hub
Umweltgutachter

ValueCert Hub & Partner mbB
Umweltgutachter, Sachverständige und Auditoren

Niedwiesenstr. 11a
D-60431 Frankfurt am Main

Tel: 069 5305-8388
Fax: 069 5305-8389

E-Mail: info@value-cert.de
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