Einspeisevergütungen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Im Jahr 2000 trat das erste Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Anlagen, die Strom aus regenerativen Energien erzeugen und in das öffentliche Stromnetz einspeisen, konnten somit entsprechende Vergütungen erhalten. Mit der ersten Novelle des EEG im Jahr 2004 wurden Umweltgutachten eingeführt und bereits seit dieser Zeit sind unsere Umweltgutachter, sozusagen als Gutachter der ersten Stunde, in diesem Bereich tätig. Dabei konnten sie auf ihre umfangreichen Beratungserfahrungen in der technischen, mikrobiologischen und organisatorischen Optimierung von Biogasanlagen zurückgreifen.

Weitere Fahrt aufgenommen hat die erneuerbare Branche mit dem EEG 2009, weil jetzt zahlreiche weitere Vergütungen für Anlagenbetreiber möglich wurden. Einige sind an die Vorlage von Umweltgutachten geknüpft. Mit den weiteren Novellen des EEG in den Jahren 2012, 2014, 2017 und 2021 kamen weitere Tätigkeitsfelder für Umweltgutachter hinzu, die wir mit unserem erfahrenen Umweltgutachterteam vollständig abdecken.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit besitzen wir einen Erfahrungsschatz von mehreren Tausend Umweltgutachten in den Bereichen:

  • Grundvergütung
  • NawaRo-Bonus
  • Güllebonus
  • KWK-Bonus
  • Einsatz rein pflanzlicher Nebenprodukte
  • Landschaftspflege-Bonus
  • FW 308-Gutachten
  • Flexibilitätsprämie
  • Flexibilitätszuschlag
  • Technische Eignung für bedarfsorientierten Betrieb
  • Herkunftsnachweis
  • Trockenfermentationsbonus
  • Technologiebonus
  • Einsatzstoffvergütungsklassen
  • Luftreinhaltebonus
  • Einsatzstoffgutachten für Bioabfallanlagen
  • Beurteilungen gemäß Biomasseverordnung
  • Einsatzstoffgutachten für Holzfeuerungsanlagen
  • Nachweise für Biogasaufbereitungs und -einspeiseanlagen (dena-Biogasregister)
  • Massenbilanzsysteme (für Biomethan im Gasnetz)
  • Wärmenutzungsbonus für Geothermieanlagen
  • Ökologischer Zustand für Wasserkraftanlagen
  • Heizwertanteil Schwarzlaugeverbrennung in Zellstofffabriken

Dabei decken wir das komplette Anlagenspektrum in diesem Bereich ab, also

  • landwirtschaftliche Biogasanlagen
  • industrielle Biogasanlagen (z.B. in Zellstoffwerken und Papierfabriken)
  • Abfallvergärungsanlagen
  • Biomethan-BHKW
  • Pflanzenöl-BHKW
  • Biogasaufbereitungs- und -einspeiseanlagen jeglicher Technik (Druckwasserwäsche, Aminwäsche, Membranverfahren, etc.); mehrere unserer Umweltgutachter sind zugelassene Auditoren beim dena-Biogasregister
  • Biomasse-Heizkraftwerke
  • BHKW und HKW jeglicher Bauart (Gasmotoren, Zündstrahlmotoren, Abgasturbinen, Mikrogasturbinen, nachgeschaltete oder integrierte ORC-Anlagen, Holzvergaser, Dampfmotoren, Gasturbinen, Dampfturbinen, etc.)
  • ORC-Anlagen
  • Geothermieanlagen
  • Wasserkraftwerke

Profitieren auch Sie von unseren umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen. Unsere Gutachten entsprechen dem aktuellen technischen und rechtlichen Stand. Egal, ob Sie ein Umweltgutachten für Ihren Netzbetreiber benötigen, oder die Vergütungssicherheit in der Planungs- und Errichtungsphase für Investoren oder Kreditgeber prüfen wollen, wir erstellen die benötigten Gutachten und Stellungnahmen für Sie.


Sie wünschen ein Angebot?

Dann übermitteln Sie uns Ihre Daten einfach Online oder über unseren Fragebogen zur Angebotserstellung (PDF-Link einfügen), den Sie uns bitte ausgefüllt per Mail, Fax oder Post zusenden.