Zertifizierung von Energiemanagementsystemen und Testierung von Energieeffizienzsystemen

Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits heute unübersehbar. Gleichzeitig nimmt der globale Energiehunger weiter zu und mit ihm der Ausstoß von CO2. Der frühere UN-Generalsekretär Ban-Ki Moon hat die Herausforderung wie folgt formuliert:

„Wir können die erste Generation sein, der es gelingt, die Armut zu beseitigen, ebenso wie wir die letzte sein könnten, die die Chance hat, unseren Planeten zu retten.“

Weltweit werden daher Konzepte zur Energiewende entwickelt, die eine Einsparung von Energie und den Umstieg auf erneuerbare Energien vorsehen; international seien hier die Klimaschutzabkommen und auf EU-Ebene der sog. „Green Deal“ erwähnt.

Aufgrund der zunehmenden Knappheit von Energie steigen die Energiepreise erheblich. Fossile Energieträger werden darüber hinaus durch gesetzliche Regelungen (z.B. Treibhausgasemissionshandelsgesetz, Brennstoffemissionshandelsgesetz) zusätzlich mit Kosten belastet. Die Ressource Energie wird damit zu einem großen Kostenfaktor.

Daher suchen viele Unternehmen und Organisationen nach Wegen, ihren Energieverbrauch zu optimieren. Ein Energiemanagementsystem dient dazu, den Energieverbrauch und dessen Hauptverursacher systematisch zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz und damit auch zu einer Kostensenkung zu gelangen.

Auch wird Energiemanagement zunehmend zu einem Muss, denn der Gesetzgeber hat es in verschiedenen rechtlichen Regelungen verankert, z.B.:

  • Erfüllung der Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G): Unternehmen in Deutschland, die nicht als kleine oder mittelständische Unternehmen (KMU) gelten, sind verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Mit einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist diese Anforderung erfüllt
  • Besondere Ausgleichsregelung im EEG: für bestimmte stromintensive Unternehmen (Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen) gelten Sonderregelungen für die Beteiligung an der EEG-Umlage. Die sog. Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) begrenzt für diese Unternehmen die zu zahlende EEG-Umlage. Der notwendige Nachweis über die Anforderungen an die Energieeffizienz ist mit einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder einem Umweltmanagementsystem nach EMAS erfüllt.
  • Nachweis für den sog. Spitzenausgleich nach Stromsteuergesetz (StromStG) bzw. Energiesteuergesetz (EnergieStG) i.V.m. der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV): beabsichtigt ein Unternehmen einen Antrag auf Stromsteuerentlastung beim Hauptzollamt zu stellen, so sind unsere Umweltgutachter aufgrund ihrer Zulassung berechtigt, einen entsprechenden Nachweis (Formblatt 1449) zur Vorlage beim Hauptzollamt auszustellen. Ohne diesen Nachweis ist die genannte Steuerentlastung nicht möglich.

Unsere zugelassenen Umweltgutachter übernehmen mit ihren über 25 Jahren Erfahrungen im Energiebereich die Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems oder die Testierung (inhaltliche und formelle Prüfung) Ihres Energieaudits.


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