Nachhaltigkeitszertifizierung nach RED III

Die EU will den Anteil erneuerbarer Energien stets weiter ausbauen. Dazu ist im November 2023 die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie ((EU) 2023/2413 – RED III) in Kraft getreten und wurde schließlich, zum 21.05.2025, in nationales Recht umgesetzt. Die RED legt unter anderem verbindliche Kriterien für die Herstellung und Nutzung nachhaltiger Biomasse fest, um ökologische Nachhaltigkeit, Treibhausgasreduktion und Schutz der Biodiversität sicherzustellen.

Betroffen sind:

  • Biogasanlagen, Satelliten-BHKWs und Biomethan-BHKWs mit einer Feuerungswärmeleistung je Anlage von 2 MW (entspricht einer installierten Leistung von etwa 700 kWel) oder mehr,
  • Biogasaufbereitungsanlagen, deren
    • stündliche Produktion 200 Nm³ CH4-Äquivalente trifft oder übersteigt,
    • eingespeistes Biomethan in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) ab 2 MW verstromt wird und
  • Verstromungsanlagen, die feste Biomasse (Hackschnitzel, Pellets, Rinde, etc.) verfeuern mit einer Feuerungswärmeleistung von 7,5 MW oder mehr.

Was sind Systemgeber – und wozu dienen sie?

Systemgeber („voluntary schemes“) sind unabhängige Zertifizierungssysteme, mit denen Unternehmen rechtsverbindlich nachweisen, dass ihre erneuerbaren Kraft-/Brennstoffe die RED-III-Nachhaltigkeits- und THG-Minderungskriterien erfüllen.

  • SURE: Fokus auf Biomassebrennstoffe
  • REDcert: Fokus auf Biokraftstoff und RFNBO/RCF

Gemäß RED III ist die gesamte Lieferkette der Biomasse von der Erzeugung bis zur Verstromung im Zuge der Zertifizierung zu betrachten. Somit müssen Biogasanlagenbetreiber auch ihre Zulieferer (Erzeugerbetriebe und Händler) in die Zertifizierung einbeziehen. Ein wichtiger Baustein dazu sind die sogenannten Selbsterklärungen.

Als Grundbaustein einer SURE-/REDcert-Zertifizierung sollten folgende Schritte eingeleitet werden:

  1. Sich mit den Systemanforderungen (SURE / REDcert) vertraut machen
  2. Lieferanten informieren und Selbsterklärungen einholen
  3. Massenbilanzen aufstellen
  4. Ggf. Treibhausgasbilanz erstellen
  5. Bei einem Systemgeber registrieren (SURE / REDcert)
  6. Vertrag mit einer Zertifizierungsstelle abschließen

So haben Sie alles im Blick – immer und überall!

Um einen reibungslosen Ablauf zwischen unseren Kunden, unseren Auditoren, den Systemgebern und der BLE gewährleisten zu können, stellen wir unseren Kunden eine Cloud (DIN ISO/IEC 27001 zertifiziert) zur Verfügung. Diese dient primär zur Dateiablage, der Kommunikation von Neuerungen/Formularen sowie der Historisierung der für eine Zertifizierung notwendigen Unterlagen.

Basierend auf den umfangreichen Erfahrungen unserer Umweltgutachter in der Begutachtung von Anlagen nach EEG haben wir uns frühzeitig mit dem Bereich der Nachhaltigkeitszertifizierung auseinandergesetzt und bereits im Herbst 2020 die Zertifzierungsgesellschaft ValueCert gegründet. Wir freuen uns, die Anerkennung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erhalten zu haben. Somit sind wir in der Lage, wirtschaftliche und mit EEG-Gutachten kombinierte Nachhaltigkeits-Zertifizierungen anzubieten.


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